Die Sieger stehen fest. Der Sieg geht an die Jugend Hl. Ewalde auf den Südhöhen. Herzlichen Glückwunsch!
Herzlich Willkommen zum Gewinnspiel des BDKJ Wuppertal zur WM 2018
Und so geht‘s:
1. Postet ein Bild von Euch und einem WM-Spiel.
2. Postet es auf Facebook & Instagram.
3. Verlinkt den BDKJ Wuppertal darauf.
4. Sendet uns einen Beleg von Eurem WM Viewing.
5. Gewinnt beim Losen und wir erstatten Euch den Beleg.
Teilnahmeschluss: 10.07.2018
Teilnahmebedingungen:
Veranstalter des Gewinnspiels ist der BDKJ Stadtverband Wuppertal.
Teilnehmen dürfen stellvertretend für die Gruppe ein volljährige*r Leiter*in. Ausgenommen sind Vorstandsmitglieder und Beiratsmitglieder oder in anderen Funktionen beim BDKJ Wuppertal verbindlich beschäftigte. Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist ein veröffentlichtes Foto und ein eingesandter Beleg bis zum Teilnahmeschluss am 10.07.2018.
Das Gewinnspiel wird unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten angeboten. Der Anbieter behält sich vor, das Gewinnspiel auch ohne Angabe von Gründen zu verlängern oder zu verkürzen. Der Anbieter behält sich weiterhin vor, Teilnehmer*innen bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten vom Gewinnspiel auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht. Der Gewinn wird unter allen Einsendungen verlost und wird auf den Social Media-Kanälen des BDKJ Wuppertal bekannt gegeben.
- Ihr seid ein in Wuppertal ansässiger katholischer Jugendverband, Jugendgruppe, Messdienerleiterrunde oder Jugendleiterrunde.
- Ihr trefft Euch zum WM gucken oder richtet ein Public Viewing in Wuppertal aus.
- Ihr postet ein Bild über die offizielle Seite Eurer Gruppierung und verlinkt den BDKJ Wuppertal (Facebook: @bdkjwuppertal & Instagram: @bdkjwuppertal) darauf auf Facebook und Instagram.
- Ihr sendet uns einen Beleg sowie die Kontodaten per Email an: info@bdkj-wuppertal.de mit dem Betreff: WM Gewinnspiel.
- Der BDKJ Wuppertal ist berechtigt das eingesandte Bild auf seiner Seite: www.bdkj-wuppertal.de/antraege zu veröffentlichen.
- Die Auszahlung, in Höhe von max. 150€, erfolgt lediglich auf Verbands- oder Gemeindekonten, es findet keine Rückerstattung auf Privatkonten statt.
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